Inkasso ist ein Unternehmenszweig mit Tradition. In Deutschland gehen die Anfänge dieses Bereichs auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. So wurde am 01.04.1860 das erste Inkassounternehmen in Deutschland eröffnet. Dieses diente damals allerdings ausschließlich zur Vergabe von Kreditinformationen.

Die Bedeutung der heutigen Inkassobüros, entwickelt sich aber erst zum ende des 19. Jahrhundert  Die Zahlungsmoral einiger Firmen und Privatpersonen änderte sich aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, die durch Wirtschaftstiefs entstanden sind. Die Mitarbeiter des Inkassobereichs spezalisierten sich daher auf das einfordern der offenen Forderungen der Kunden. Jedoch war das Interesse an der Dienstleistung damals nicht wirklich sehr groß, und die Nachfrage sank mit Beginn des 2.Weltkrieg weiterhin.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erfreute sich die Inkassobranche aufgrund des auftretenen wirtschaftlichen Aufschwungs allerdings einer wieder sehr weiten Belebung. In Zeiten des so genannten Wirtschaftswunders beauftagten die Firmen, die Inkassounternehmen, mit der Eintreibung überfälliger Beträge, damit sie weiterhin wirtschaftlich arbeiten, und selber zahlungsfähig bleiben konnten.

Damit trugen die Inkassounternehmen auch einen sehr großen Teil zum Wirtschaftsaufschwung bei. Im Jahre 1956 wurde der Bundesverband der Inkassounternehmer gegründet, jedoch wurde erst im Jahr 1958 der Beruf des Inkassounternehmers offiziell gesetzlich anerkannt.

Heutzutage hat sich die Bandbreite der Dienstleistung erneut verändert. Inkassodienstleister bieten oftmals nicht nur den Einzug von fälligen Forderungen an. Sie verstehen sich als Partner der Firmen  und leisten nun auch Hilfestellung in Form von Forderungsmanagement um Zahlungsausfälle zu verhindern. Dies geschieht teilweise durch Bereitstellung von Informationen, von Scoringverfahren der Schufa oder auch durch Beratung beider Partner. Der Score wird aus diversen Daten des Kunden berechnet, unter anderem aus dem Wohnort (die Wohnlage), Daten aus vorherigen Verträgen usw.

Desweiteren haben die Inkassounternehmen seit Juli 2008 weitaus mehr Rechte. Sie dürfen ihren Auftraggeber direkt rechtlich vertreten, was vorher ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten war. So können Inkassomitarbeiter an Zivilprozessen teilnehmen und Zwangsvollsteckungen direkt im Prozess durchführen lassen. Mit der Abgabe eines Falls an das Streigericht, verfällt aber nach wie vor die Vertretungsbefugnis.

Umso interessanter ist aber auch die Möglichkeit sich aussergerichtlich mit dem Schuldner zu einigen. Wer auf das Inkassounternehmen zugeht, finden sicherlich auch einen Weg wie man seine private Rentenversicherung oder private Krankenversicherung weiterlaufen lassen kann. Wer bis zum Prozess wartet ist selber Schuld.

Wichtig zu erwähnen ist auch, daß streitige Forderungen nur durch Anwälte eingetrieben werden dürfen. Wie verhält man sich beispielsweise wenn der Schuldner der Arbeitgeber ist und diese die Berechtigkeit der Forderung abstreitet ? Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier Abhilfe schaffen.